Obergericht des Kantons Luzern erkannt: A. - Der Kläger hat seinerzeit dem Richard Kretz,. « 1. Die Klage sei des gänzlichen abgewiesen. Ehemann der Beklagten, 4930 Fr. als Darlehen gegeben. ». 2. Der Beklagten sei gestattet, das streitige Depo- Am 4. November 1908 wurde über Kretz, der damals ) situm beim Konkursamt bezw. Gerichtspräsidenten in Beinwil, Kanton Aargau, wohnte, der Konkurs erklärt. ) von Muri im Betrage von 4930 Fr. bezw. 5169 Fr. Der Kläger trat seine Forderung der ~eklagten ab ~ » nebst Zins zu· entheben.