das beim Gerichtspräsidenten von Muri liegende Depo- t. Ar t. 6 5 0 G setzt nur den Endtermin der Berufungsfrist fest. 2. Art. 2 Sc hIT Z'G B findet auf Art. 211 situm von 5169 Fr. zu erheben. Die Beklagte schloss ~ b s . ,2 ~ G ~, der nur die Art und Weise betrifft, wie auf Abweisung der Klage. dIe GläubIger 1m Konkurs unter sich und im Verhältnis zur privilegierten Ehefrau des Konkursiten befriedigt wer- B. - Durch Urteil vom 23. Dezember 1913 hat das den sollen, keine Anwendung. Obergericht des Kantons Luzern erkannt: A. -