lich 239 Fr. Zins beim Gerichtspräsidenten von Muri deponierte. Am 18. April 1912 erhob der Kläger beim Bezirksgericht Rothenburg Klage mit dem Begehren, die Be}{Jagte sei zu verurteilen, ihm 4930 Fr. samt Zins zu 35. Orteil der II. Zivilabteill1ng vom 25. März 1914 i. S. 4% % seit 13. November 1908 zu bezahlen und er be- Lieb, Kläger, gegen Kretz, Beklagte. rechtigt zu erklären, auf Rechnung dieser Forderung