I) sage vier tausend neun hundert dreissig Franken schuldeten ~umme erscheint, was mit Art. 92 Ziff. 10 SchKG unverembar und daher unzulässig ist. » dig zu sein, mit der Erklärung, dass Küfer Lieb be- I) rechtigt sei, diesen Schuldbetrag von der ersten Hälfte Der Rekurs ist somit dahin begründet zu erklären dass das Betreibungsamt bei Verwertung des Wagens i; dem I) ihres in die Ehe eingebrachten Vennögens bei der tit.