Durch Urteil vom 23. Dezember 1913 hat das den sollen, keine Anwendung. Obergericht des Kantons Luzern erkannt: A. - Der Kläger hat seinerzeit dem Richard Kretz « 1. Die Klage sei des gänzlichen abgewiesen. Ehemann der Beklagten, 4930 Fr. als Darlehen gegeben~ ». 2. Der Beklagten sei gestattet, das streitige Depo- Am 4. November 1908 wurde über Kretz, der damals » si turn beim Konkursamt bezw. Gerichtspräsidenten in Beinwil, Kanton Aargau, wohnte, der Konkurs erklärt. » von Muri im Betrage von 4930 Fr. bezw. 5169 Fr.