Bundesgericht, indem er sein Beschwerdebegehren er- wird vor der Steigerung festzustellen haben, welchen neuert. Wert der Wagen jetzt hat und welcher ihm ohne die Reparaturen zugekommen wäre. Erreicht das Höchst- Die. Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht angebot an der Steigerung die letztere Summe nicht, so in Erwägung: fällt die Pfändung dahin und ist der Wagen dem Schuldner Nach feststehender Praxis bezieht sich die in Art. 92 Ziff. zurückzugeben.