Aus praktischen Rücksichten und Wagens nur be d i n g t, nämlich nur unter der Voraus- » nach dem Grundsatz von Treu und Glauben im Verkehr setzung vorgenommen wird, dass das Höchstangebot »muss man vorliegend dazu kommen, den fraglichen an der Steigerung den Wert, welchen der Wagen ohne » Wagen als pfändbar zu erklät:en. » die Reparaturen gehabt hätte, übersteigt, und der Steigerungspreis bis zu jener Höhe dem Schuldner ausge- B. - Gegen diesen Entscheid rekurriert Stucker an das händigt wird. Mit andern Worten: das aetreibungsamt