denn eine für mehrere Betreibullgen erkannt: verhaftete Sache wird für alle betreibenden Gläubiger, Der Rekurs wird in dem Sinne gutgeheissell, dass der }licht bloss für denjenigen, der die Verwertung verlangt Entscheid der Vorinstanz, soweit er die Beschwerde der hat, verwertet und die besondere Steigerungsanzeige hat Rekurrentin gegen den vom Betreibungsamt Binningen gerade auch den Zweck, die Gläubiger, die an der Ver- gemachten Abzug von 39 Fr. für Steigerungsanzeigen EntscheidDDpD der Schuldbetreibunp- und Konkurskammer. N° 5.