Zur oder Dritte zur Beteiligung auffordern, sei es, indem Begründung führt sie folgendes aus: Das Betreibungsamt sie die Vorbereitung zur Steigerung und den Steigesei nicht verpflichtet gewesen, den Pfändungsgläubigern rungsvorgang überwachen und rechtzeitig prüfen, ob von der Verwertung, die· die Rekurrentin verlangt Veranlassung zu einer Beschwerde vorliege. habe, Kenntnis zu geben.