len (Art. 247 und 257 SchKG: JAEGER, Komm. Anm. 3 zu einstimmen. Art. 247 und 5 zu Art. 257). Es ist nun allerdings aus den Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer Akten nicht ersichtlich, wie der Kollokationsplan des erkannt: Konkurses Buff in dieser Beziehung laute : aber die ursprünglichen Bedingungen der zweiten Steigerung be- Beide Rekurse werden abgewiesen. stimmten, dass die Dknstbarkeiten ausnahmslos, also auch diejenige der politischen Gemeinde Flawil dem Ersteigerer überbunden und dass die Liegenschaft dem Meist- 33. Arrit d.u 19 mai 1914 dans Ia cause '!'roll1et.