247 SchKG) : die Auffassung des Konkurs- kräftigen Kollokationsplane entsprechen müssen. Dadurch amtes Untertoggenburg, wonach diese Frage auch erst wird den Interessenten Gelegmheit gegeben, die Stügenach der Versteigerung zum Austrag gdangen könne, ist rungsbedingungen auf dem Beschwerdt wege anzufechten, daher rechtsirrtümlich, Das zu den Steigerungsbedingun- sofern sie glauben, dass jene mit dem ursprünglichen oder gen gehörende Lastenverzeichnis ist sodann auf Grund des mit Bezug auf den Rang der fraglichen dinglichw Lasten in Rechtskraft erwachsenen Kollokationsplanes zu erste1- nachträglich berichtigten Kollokationsplane nicht über-