247 SchKG) : die Auffassung des Konkurs- kräftigen Kollokationsplane entsprechen müssen. Dadurch amtes Untcrtoggenburg, wonach diese Frage auch erst wird den Interessenten Gelegmheit gegeben, die Stdgenach der Versteigerung zum Austrag gdangen könne, ist rungsbedingungen auf dem Beschwerdf wege anzufechten, daher rechtsirrtümlich, Das zu den Steigerungsbedingun- sofern sie glauben, dass jene mit dem ursprünglichen oder gen gehörende Lastenverzeichnis ist sodann auf Grund des mit Bezug auf den Rang der fraglichen dinglichtn Lasten in Rechtskraft erwachsenen Kollokationsplanes zu erstel- nachträglich berichtigten Kollokationsplane nicht über-