812 vorgenommen werden, nachdem die Steigerungsbedin- ZGB, Art. 141 Abs. 3 SchKG). Die Rangordnung der ding- gungen nochmals aufgelegt und in Rechtskraft erwachsen lichen Lasten mu~ aber im Kollokationsplane festgestellt sein werden. Deren Lastenverzeichnis wird dem rechtswerden (Art. 247 SchKG) : die Auffassung des Konkurs- kräftigen Kollokationsplane entsprechen müssen.