zweiten Steigerung abhängt, wogegen eben die Beschwerde bedingungen abzuändern, dies nur unter der Voraussetder Gemeinde Flawil gerichtet ist. zung einer Neuauflage dieser abgeänderten Steigerungsbedingungen möglich war. Da es nicht geschehen, so hat 3. - Aus dem Gesagten ergibt sich somit, dass die bei- die kantonale Aufsichtsbehörde mit Recht die zweite Verden Rekurse unbegründet sind.