Sie ist daher Wege der Beschwerde zu geschehen. Und zwar kennt das auch legitimiert, ein Vorgehen des Konkursamtes anzu- Gesetz nur ein e Art von Beschwerde, wie denn auch, fechten, welches den Untergang ihrer Servitut zur Folge überall wo daselbst von einer Beschwerde oder Be- haben könnte (s. JAEGER, Komm. Anm. 2 zu Art. 17 schwerdeführung die Rede ist (s. z. B. Art. 20, 21, 36, 173, SchKG).