Von den den Aktivlegitimation. Es kann mit Recht nicht bestritten Fällen abgesehen, die daf' Gesetz ausdrücklich dem Richter werden, dass die Gemeinde Flawil Interesse an der Erhalvorbehält, hat die Anfechtung a 11 erden Umständen tung einer zu ihren Gunsten eingetragenen Servitut hat nicht angemessenen oder rechtswidrigen Verfügungen und dass dieses Interesse ein Interesse von Vermögens- - und hier hat man es mit einer solchen zu tun - auf dLm wert, also ein rechtliches Interesse ist. Sie ist daher Wege der Beschwerde zu geschehen.