2300R (weshalb die Frage, ob am 13. Juni 1913 aufgelegten Steigerungsbedingungen das hier Gesagte auch auf Art. 230 Abs. 2 OR Bezug habe, sollten alle Dienstbarkeiten, also auch die Wasserrechtsunerörtert bleiben kann), sondern eine rein betreibungs- servitut dem Ersteigerer überbunden werden : die Ge:- rechtliche Anfechtung des Eigentumserwerbes im Sinne meillde Flawil hatte demnach keinen Grund anzunehmen, des Art. 136 bis SchKG