Die Gemeinde Flawil deshalb verspätet sei, weil der auf Grund zweiten erneuern die vor der kantonalen Instanz gestf IIten einer öffentlichen Versteigerung erfolgte Zuschlag binnen Begehren unter Wiederholung der angebrachten Einreden. zehn Tagen unter allen Umständen konvalesziere : dessen Sie machen insbesondere darauf aufmerksam, dass, ent- allfällige Mängel müssten daher innert zehn Tagen gegen der im angefochtenen Entscheide· .vertretenen Auf- seit dem Tage der Versteigerung auf dem Beschwerde- 186 Entscheidungen der Sehuldbetreibung&o und Konkurskammer. N° 32. 187