führerin erst am 17. März 1914, durch die an diesem amt beschwert, ob die kantonale Behörde mit Recht die Tage erfolgte Mitteilung der Beschwerde der Ersteigerer, zweite Steigerung samt dem Zuschlag kassiert habe. v?n der gesetzwidrigen Abij.nderung der Steigerungsbe- Hievon ausgegangen, sind zunächst die gegenüber der dmgungen erfahren habe. Gemeinde Flawil erhobenen Einreden der Verspätung der Beschwerde und der mangelnden Aktivl~gitimation zu D. - Diesen Entscheid haben das Konkursamt Unter- untersuchen.