Der Zuschlag sei daher gesetzwidrig gewesen : ammann und Mithafte bildet, ob die kantonale Aufsichtser verletze die bereChtigten Interessen der Gemeinde Fla- behörde das Begehren der Ersteigerer, es solle das Konwil, weswegen sie zur Beschwerdeführung legitimiert sei. kursamt veranlasst werden, die fragliche Servitut löschen Ihre am 27. März vor 6 Uhr abends eingereichte Be- zu lassen, mit Recht abgewiesen habe, fällt daher mit der schwerde sei deshalb nicht verspätet, weil die Beschwerde- andern zusammen, wegen deren Lösung sich das Konkurs-