Die Frage, die Gegenstand des Rekurses J. Hauskönnen. Der Zuschlag sei daher gesetzwidrig gewesen : ammann und Mithafte bildet, ob die kantonale Aufsichtser verletze die bereChtigten Interessen der Gemeinde Fla- behörde das Begehren der Ersteigerer, es solle das Konwil, weswegen sie zur Beschwerdeführung legitimiert sei.