Die Steigerungsbedingungen Servitut ruht, muss auf Grund und gemäss dem Inhalte selen aber mIt Ablauf des 22. Juni in Rechtskraft erwach- des durch Zuschlag erworbenen Titels, d. h. ohne Übersen und hätten am darauffolgenden Tage durch Hinzu- bindung der Servitut in die Grundbücher eingetragen fügung eines doppelten Ausrufes nicht abgeändert werden werden. Die Frage, die Gegenstand des Rekurses J. Hauskönnen.