Folge zu leisten. Gun ':>ten der politischen Gemeinde Flawil jüngeren Da- Die Beschwerde wurde einerseits dem Konkursamte tums sei als die Pfandtitel, für welche die Ersteigerer als l!ntertoggenb.urg, anderseits (am 17. März 1914) der poli- Bürgen haften. Die Auffassung de~~ Konkursamtes beruhe tIschen Gememde Flawil zur Vernehmlassung mitgeteilt. indessen, führt die kantonale Instanz aus, auf dner Ver- Das Konkursamt trug auf Abweisung an.