seitens der Servitutberechtigten nach- nale Aufsichtsbehörde die Beschwerde der Eu teigerer zuweisen, dass die Servitut ohne Einwilligung der Pfan'd- J. Hausammann und G. Sfuders Erben ab, schützte hingläubiger errichtet worden sei, führten J. Hausammann gegen diejenige der politischtn Gemeinde Flawil und hob und G. Studers Erben Beschwerde bei der Aufsichts- infolgedessen die zweite Steigerung und den Zuschlag behörde des Kantons St. Gallen mit dem Antrage, das vom 23. Juni 1913 auf. Die kantonale Aufsichtsbehörde Konkursamt solle angehalten werden, ihrem Gesuche stellt zunächts fest, dass die Wasserrechts;-ervitut zu