Haftplicht » dem solventen Meistbietenden im Sinne von zuheben, weil die Gantbt'dingungen abgeändert worden Art. 258 SchKG zugeschlagen werden sollte. seien, nachdem sie die Rechtskraft bestritten hätten und Die ~teigerung fand den 23. Juni 1913, nachmittags der Zuschlag auf Grund dieser neuen Steigerungsbedin- 4 Uhr m Mogelsberg statt. Dabei gaben die Bürgen der gungen erfolgt sei. Diese Auffa~sung wurde indessen zwei erwähnten Pfandtitel J. Hausammann und G. Studers sowohl vom Konkur'amt<.