Sie erwähnten unter « Pfandschul- Rekursgegnerin entfallende Betrag ist die Dividende. den i) eine Grundpfandforderung VOll 13,600 Fr. und eine welche sie auf .dieser Forderung bei von vornherein solche von 1200 Fr., beide verbürgt durch G. Studers richtiger Kollokation erhalten hätte und auf die sie auch Erben in Erlen und J. Hausammallil in Amriswil, und heute noch Anspruch hat. Der nach Abzug desselben unter « Dienstbarkeiten ) ein 'Vasserbezugs- und Leitungsverbleibende Rest der 11,765 Fr. 18 Cts.