180 Entscheidungen der Schuldbetreibungs· und Konkurskammer. N° 32. 181 gegangen wären, nicht angefochten haben, könnten sie Rekurrenten im Verhältnis der Höhe ihrer Forderungen auf eine Dividende nur dann Anspruch erheben, wenn der zuzuweisen. von den Rekurrenten durch den Prozess erstrittene Be- Der Rekurs ist demnach dahin begründet zu erklären, trag deren Forderungen überstiege, was u~estrit~ener­ dass das Konkursamt Luzern angewiesen wird, die angemassen nicht der Fall ist.