Die Diff~re~z - Art. 247 und 257 SchKG: Die Rangordnung der dingzwischen diesem Betrage und den 11,765 Fr. 18 Cts., dIe sie lichen Lasten ist im Kollokationsplane und das Lastenverauf Grund der ursprünglichen unrichtigen Kollokation er- zeichnis der Steigerungsbedingungell gemäss dem rechtskräftigen Kollokationsplane zu erstellen. halten hätte, fällt, weil denProzessgewinn im Sinne von Art. 250 Abs. 3 bildend, den Klägern und heutigen Rekurren- A. - Im Konkurse des Arnold Buff, Güterhändlers in ten zu.