Beklagten aber gestaltet sich die Sache wäre, zuzuteilen, keine Folge gegeben werden kann, dass so, dass der letztere kdiglich noch diejenige Dividende dagegen ihr eventueller Beschwerdeantrag begründet un~ erhält, welche nach dem berichtigten Plane auf seine For- der vom Konkursamt zur Anwendung gebrachte VerteIderung entfällt, die Differenz zwischen diesem Betrage lungsmodus ungesetzlich ist. Richtig ist ~n dem.. letzund dt-mjenigen, auf welchen er nach dem ursprünglichen teren nur soviel, dass den übrigen GläubIgern funfter unrichtigen Plane Anspruch gehabt hätte, dagegen den Klasse nichts zugewiesen worden ist.