Im Verhältnis zwischen den Klasse kollozierten Teils ihrer Forderung zugekommen Klägern und dem. Beklagten aber gestaltet sich die Sache wäre, zuzuteilen, keine Folge gegeben werden kann, dass so, dass der letztere kdiglich noch diejenige Dividende dagegen ihr eventueller Beschwerdeantrag begründet un~ erhält, welche nach dem berichtigten Plane auf seine For- der vom Konkursamt zur Anwendung gebrachte VerteIderung entfällt, die Differenz zwischen diesem Betrage lungsmodus ungesetzlich ist.