Innert der Frist des Art. 250 SchKG 2. e v e n tue I, es sei ihnen zum mindesten die fochten zwei andere Gläubiger, die heutigen Rekurrenten gesamte Differenz zwischen dieser Summe und der I?ivi- Albrecht-Egli und Kochelbräu München A.-G., die im Kon- dende auszurichten, welche Frau Osswald erhalten hatte, kurse mit laufenden Forderungen von 27,603 Fr. 94 Cts. wenn sie für ihre Forderung von vornherein in fünfte und 7905 Fr. 13 Cts. zugelassen worden waren, diese Kol- Klasse verwiesen worden wäre.