in eine nachgehende Klasse verwiesen worden ist, in der sie, Sowohl Albrecht-Egli als die KochelbräuMünchenA-G. wenn sie von Anfang an dort kolloziert worden wäre, nur teilweise Deckung erhalten hätte. beschwerten sich rechtzeitig über diese Verteilung, indem sie unter Berufung auf Art. 250 Abs. 3 SchKG folgende A. -