N0 30. 175 Nachweis, dass damit eine Benachteiligung der allgemei- überhaupt keinen Beweis angeboten und im Rekurse an nen Interessen der Masse bezweckt und herbeigeführt die Vorinstanz haben sie sich auf die Beibringung der worden sei, ist nicht erforderlich. « Das Rechtswidrige und Bescheinigungen von zwei Gläubigern, dass Sehn. ihnen Unsittliche liegt in der Abmachung selbst und schon die gegen Ueberlassung ihrer Stimme die kostenlose Vertreblosse Tatsache, dass der Stimmenkäufer die Stimme eines tung zugesichert, beschränkt.