Zwar kann der Erwägung, von Einwand, die 0 b e r e mit der Begrundung : Von Stimmen- der aus die Vorinstanz diesen Einwand abgtowiesen hat - fang im Sinne einer widerrechtlichen Handlung könne nur dass nämlich die Zusicherung kostenloser Vertretung im dann gesprochen werden, wenn Vertretungen anderer, Konkursverfahren an sich nicht widerrechtlich sei, sondern nicht anwesender Gläubiger durch Versprechungen beson- es erst dann würde, wenn damit widerrechtliche Zwecke derer Vorteile erwirkt würden, einzelne Gläubiger sich verfolgt worden wären, dafür aber der Beweis fehle -