Sollte sich in dieser herausstellen, dass der die sämtlichen Gewählten, mit Ausnahme des Kon- die gewählten Organe ihre Stellung zu widerrechtlichen kursbeamten und Dr. Sch's angehörten, nur dadurch die Sonderzwecken missbrauchten, so stehe den Interessenten Mehrheit an der Versammlung an sich habe reissen könn"n, dagegen noch immer der Beschwerdeweg offen. H\.:ute dass sie sich von anderen, nicht erschienenen Gläubigern liege ein Anlass zum Einschreiten nicht vor. habe Vertretungsvollmachten ausstellen lassen und diesen Der von den Beschwerdeführern hiegegen ergriffene