Ob neben einer Anzahl weiterer hier nicht in Betracht fallen- solche Absichten mitgespielt hätten, könnte erst die Zuder Einreden geltend gemacht, dass die Gläubigergruppe, kunft erweisen. Sollte sich in dieser herausstellen, dass der die sämtlichen Gewählten, mit Ausnahme des Kon- die gewählten Organe ihre Stellung zu widerrechtlichen kursbeamten und Dr. Sch's angehörten, nur dadurch die Sonderzwecken missbrauchten, so stehe den Interessenten Mehrheit an der Versammlung an sich habe reissen könn"n, dagegen noch immer der Beschwerdeweg offen.