Ueber diese Beschlüsse beschwerten sich Alphons Glutz- das streitige Versprechen zu dem Zwecke erteilt worden Blotzheim in Solothurn und 7 andere Konkursgläubiger, sei, sich mit Hülfe der so erlangten Mehrheit widerrechtdie an der Versammlung durch Rechtsagent H. vertreten liche Vorteile zu verschaffen, so sei dies zur Zeit eine hlosse gewesen waren und durch ihn schon damals dagegen Wider- Behauptung, der die Gegenbehauptung der Beschwerdederspruch erhoben hatten, innert der Frist des Art. 239 gegner, dass man bei der Einsetzung der besonderen KOI1-