Konkursverwaltung und eines Gläubigerausschusses. Zu Rekurrentin von der Pflicht, dem Amte irgendwelche Mitgliedern der ersteren wurden - ebenfalls « mi~ Mehr- Spezifikation zu erteilen, entbunden und die Wirkung der heit» - der Konkursbeamte von Luzern, BanqUler J. G. Beschlagnahmeerklärung auf Forderungen im eigentliin Firma G. & Oe und Fürsprech G. B., zu solchen des chen Sinne - d. h. auf die obligatorischen Ansprüche der