Arrestschuldner gegen die Rekurrentin auf Leistung Malermeister D., Geschäftsagent S. und Spenglermelster einer Geldsumme - beschränkt wird. Sehn., alle in Luzern gewählt. Konkursverwaltung und Gläubigerausschuss wurden ermächtigt, vorzeitige Ver- Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammtr wertungen von Mobilien nach Gutfinden vorzunehmen : erkannt: im übrigen sollten dem Gläubigerausschuss die in Art. 237 Der Rekurs wird dahin begründet erklärt, dass Abs. 3 SchKG erwähnten Kompetenzen übertragen sein.