dehnen, dahin. nicht hervor - die Einsetzung einer ausseramtbchen Der Rekurs ist daher in dem Sinne zu schützen, dass' die Konkursverwaltung und eines Gläubigerausschusses. Zu Rekurrentin von der Pflicht, dem Amte irgendwelche Mitgliedern der ersteren wurden - ebenfalls «( mit Mehr- Spezifikation zu erteilen, entbunden und die \Virkung der heit» - der Konkursbeamte von Luzern, Banquier J. G. Beschlagnahmeerklärung auf Forderungen im eigentli- in Firma G. & Oe und Fürsprech G. B., zu solchen des chen Sinne - d. h. auf die obligatorischen Ansprüche der Gläubigerausschusses Fürsprech Dr. Scha.,Banquier ~.B .•