Die allgemeine Bezeichnung (i Wertschriften und Safes- dann aufgehoben werden, wenn bei Abrechnung dieser S~im­ men die zu einer giltigen Beschlussfassung erforderlIche Depositen » (worunter alle möglichen Gegenstände - Stimmenzahl nicht erreicht ist. Bargeld, Wertpapiere, Kostbarkeiten, usw. - verstanden sein können) genügt nicht.