Der Die Ausstellung einer Vertretungs vollmacht zur Gläubigerversammlung gegen die Zusicherung unentgeltlicher Vertretung Arrest hätte daher, um gültig zu sein, in der Weise voll- des betr. Gläubigers im Konkursverfahren ist als «Stimmenzogen werden müssen, dass jedes einzelne in Betracht kauf» anzusehen und daher ungiltig. Die unter Mitwirkung kommende Objekt besonders aufgeführt worden wäre. t erkaufter. Stimmen gefassten Beschlüsse können aber nur