Clutz-:Blotzheim tumsrechte der Arrestschuldner an körper- und Genossen. lichen Sachen, welche im Gewahrsam eines Dritten, nämlich der Rekurrentin sein sollen, zu tun. Der Die Ausstellung einer Vertretungs vollmacht zur Gläubigerversammlung gegen die Zusicherung unentgeltlicher Vertretung Arrest hätte daher, um gültig zu sein, in der Weise voll- des betr. Gläubigers im Konkursverfahren ist als «Stimmenzogen werden müssen, dass jedes einzelne in Betracht kauf» anzusehen und daher ungiltig.