>iercllden Merkmale und des Ortes, wo sie sich befinden - über die Anspruche der Arrestschuldner an sie Spezifikasofern sie im Gewahrsam eines Dritten sind, also unter tion zu erteilen, richtet, erweist sie sich daher als begrund~t Beifügung des Namens und der Adresse dieses - auf und muss gutgeheissen werden. Dagegen kann dem weIgezählt werden. Lediglich allgemein « die pfändbaren Ak teren Antrage auf Aufhebung der Arrestlegung selbst nur tiven deE Arrestschuldners » oder die sämtlichen ihm gehö- beschränkte Folge gegeben werden.