Indem das WIe SIe Art. 91 SchKG für die Pfändung statuiert, besteht Betreibungsamt sowohl die Höhe des arrestierten Gutfür ihn nicht. Da andererseits die Arrestlegung gleich der ~a?ens als die in Betracht fallenden Guthabens- und Depo- Pfändung unzweifelhaft zu ihrer Gültigkeit die genaue sltIonsarten angegeJwll habe, habe es seiner Pflicht ge- Umschreibung der vom Beschlag erfassten Objekte bezw. nügt ;