» tausend Franken) unter Arrest gelegt wurden. Die Ar- » restnahme erstreckt sich auf Barguthaben, Wertschrif- B. - Gegen den ihr am 21. April 1914 zugestellten ) ten oder Safes-Depositen sowie alles andere Guthaben, Entscheid der kantonalen Aufsichtsbehörde rekurriert » das sich in Ihrem Gewahrsam oder Ihrer Verwaltung die Luzerner Kantonalbank an das Bundesgericht, indem » befindet.