60 KV schreibt denn deren Bestand und Höhe eine Erklärung abzugeben. Notauch ausdrücklich vor, dass der Kollokationsplan nicht wendigkeit der genauen Spezifikation der Arrestgegenstände nur über die angemeldeten Konkursforderungen ' selbst, im Arrestbefehle. Umfang der Angaben, welche hiezu bei sondern auch über die dafür beanspruchten Pfandrechte der Beschlagnahme von körperlichen Sachen und Forderungen gemacht werden müssen.