zur Verwertung verfallenen dagegm zur allgemeinen tigen Pfandgülten aufgelaufenen Jahreszinsen nicht mit- Masse ziehen wolle, stellte sie mit Schreiben vom 24. Ja- verpfändet seien, nuar 1914 das Begehren, es seien auch diese letzteren 2. e v e n tue 11 , dass die Frage der Erstreckung der Zinsen vorab zur Deckung ihrer Pfand,forderung zu ver- Pfandhaft auf diese Zinsen der Entscheidung des Zivilwenden und daher entweder mit den Gülten zu verstei- richters untnliege. gern oder, sofern bereits eingegangen, ihr seinerzeit mit Zur Begründung wird geltend gemacht, dass die An-