und hat dafür im Konkurse ein Faustpfandrecht an einer Reihe ihr vom Gemeinschuldner übergebenen Gülten, B. - Gegen den ihr am 21. April 1914 zugestellten haftend auf Liegenschaften Dritter, angemeldet. Da sie Entscheid der kantonalen Aufsichtsbehörde rekurriert erfuhr, dass die Konkursverwaltung bei der Verwer- die Konkursverwaltung Mandrino an das Bundesgericht tung der fraglichen Gülten nur die laufenden Zinsen zur mit dem Antrage, ihn aufzuheben und festzustellen : Versteigerung bringen, die seit der Konkurseröffnung bis 1. dass die seit der Konkurseröffnung auf den strei-