beam 22. Februar 1913 in Konkurs geratenen J. Mandrino, zogen seien, mit den Gülten zu versteigern und die bereits Baugeschäft in Luzern, für eine Summe von 92,800 Fr. bezogenen der Beschwerdeführerin bar auszuzahlen. und hat dafür im Konkurse ein Faustpfandrecht an einer Reihe ihr vom Gemeinschuldner übergebenen Gülten, B. - Gegen den ihr am 21. April 1914 zugestellten haftend auf Liegenschaften Dritter, angemeldet.